Eingetragene Partner­schaften

Seit dem 01. Juli 2022 können Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

Eingetragene Partnerschaften

Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie Sie vorgehen müssen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die eingetragene Partnerschaft ist vor dem 01. Juli 2022 im schweizerischen Personenstandsregister beurkundet worden.
  • Die eingetragene Partnerschaft ist nicht aufgelöst worden.

Die Umwandlung kann in einem nicht feierlichen oder im feierlichen Rahmen stattfinden:

Die Umwandlung findet ohne Gäste und Zeugen in den Büros des Zivilstandsamts statt.

Bringen Sie zwei volljährige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen zum Termin mit. Auch Gäste sind bei der Umwandlung erlaubt. Die Umwandlung findet in einem Trauungslokal des Zivilstandsamtes statt.

Wir brauchen für die Umwandlungserklärung folgende Dokumente von Ihnen:

  • Original der Identitätskarten oder Pässe, sowie Ihren Niederlassungsausweis oder Ihren Ausländerausweis
  • Ihre beiden volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen für die feierliche Umwandlung müssen sich ebenfalls mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen.

Die Kosten für die Umwandlung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Hier die häufigsten Kosten:

Umwandlungserklärung

CHF 75.00

Für eine feierliche Umwandlung bezahlen Sie einen Zuschlag von

CHF 75.00

Familienausweis

CHF 50.00

Bestätigung
CHF 30.00

Auf folgende Punkte möchten wir Sie zu der Rechtsauswirkung der Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe hinweisen:

  • Änderung der amtlichen Bezeichnung von «in eingetragener Partnerschaft» in «verheiratet»
  • Keine Auswirkung auf Namensführung
  • Die Dauer der eingetragenen Partnerschaft wird berücksichtigt, wenn rechtliche Wirkungen von der Dauer der Ehe abhängig sind (z.B. berufliche Vorsorge, nachehelicher Unterhalt, erleichterte Einbürgerung).
  • Änderung des Güterstandes von Gütertrennung in Errungenschaftsbeteiligung (Vorbehalt von Gütervereinbarung oder Ehevertrag)